Teilnahmebedingungen Wassersport

Donau Sportboot Charter UG · Sommer-Wassersporttag am 25.07.2026 · Slippstelle Kruckenberg

Stand: Juli 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Wassersport-Aktivitäten der Donau Sportboot Charter UG (nachfolgend „DSC“) im Rahmen der Veranstaltung: Tube fahren, Wakeboard, Wasserski, Monoski, Wakefoil, Jetski (selbst fahren oder als Mitfahrer) und E-Foil.

Mit der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung bestätigst du, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.


1 · Risikohinweis – bitte aufmerksam lesen

Wassersport ist kein Spaziergang. Die von uns angebotenen Aktivitäten sind sportartimmanent mit erheblichen körperlichen Belastungen und Risiken verbunden. Dazu gehören insbesondere:

  • Harte Schläge und Erschütterungen auf Wirbelsäule, Bandscheiben, Rücken, Nacken, Schultern, Knie und Gelenke – vor allem beim Springen über Wellen, beim Aufprall auf die Wasseroberfläche, beim Überfahren von Bug- und Heckwellen anderer Boote und bei schnellen Richtungswechseln.
  • Stürze ins Wasser, Überschlagen oder Kentern des Tubes, unkontrollierter Abgang vom Board oder Jetski.
  • Zusammenstöße mit Personen, Geräten, dem Zugboot, Treibgut oder der Wasseroberfläche.
  • Zerrungen, Prellungen, Verstauchungen, Muskel-, Nacken- und Rückenbeschwerden – diese können auch erst Stunden oder Tage nach der Fahrt auftreten.
  • Verletzungen durch Schleppleinen, Wellenschlag, Strömung, Sog, Wassertiere und Fremdkörper im Wasser.
  • Gehörschäden, Sonnenbrand, Unterkühlung, Kreislaufprobleme durch Lärm, Sonne, Wind und Wassertemperatur.
  • Wasseraufnahme, Verschlucken von Wasser und Untergehen – trotz Schwimmweste.

Diese Risiken lassen sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen, einwandfreier Ausrüstung und erfahrenem Personal nicht vollständig ausschließen. Sie gehören zum Wesen dieser Sportarten.

Die Teilnahme erfolgt freiwillig, eigenverantwortlich, in Kenntnis dieser Risiken und auf eigene Gefahr.

1.1 Was das konkret bedeutet

Beschwerden und Verletzungen, die sich ohne eine Pflichtverletzung von DSC aus der Aktivität selbst ergeben, begründen keine Ansprüche gegen DSC. Das gilt insbesondere für Rücken-, Nacken-, Bandscheiben- und Gelenkbeschwerden nach dem Überfahren von Wellen oder nach einem Sturz – auch dann, wenn sie erst später auftreten.

Du bestimmst selbst über Intensität und Dauer deiner Fahrt. Du kannst jederzeit – vor und während der Fahrt – ein langsameres Tempo verlangen, eine ruhigere Fahrweise fordern oder die Fahrt abbrechen. Unser Personal setzt das sofort um. Ein vereinbartes Handzeichen wird dir bei der Sicherheitseinweisung erklärt.

Wer sich zu einer Fahrweise überreden lässt, die über seiner persönlichen Belastungsgrenze liegt, trägt die Folgen selbst.


2 · Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Teilnahme ist nur zulässig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

2.1 Gesundheit und körperliche Eignung

  • Schwimmfähigkeit ist zwingende Voraussetzung für jede Aktivität.
  • Keine gesundheitlichen Einschränkungen, die einer Teilnahme entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere:
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Herzschrittmacher
    • Epilepsie, Anfallsleiden, Ohnmachtsneigung
    • Rücken-, Bandscheiben-, Wirbelsäulen- oder Gelenkprobleme jeder Art
    • frische Operationen, nicht ausgeheilte Verletzungen, Brüche
    • Schwangerschaft
    • Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens, die die Wahrnehmung von Anweisungen einschränken
  • Kein Alkohol, keine Drogen, keine reaktionsbeeinträchtigenden Medikamente. DSC entscheidet im Zweifel nach eigenem Ermessen und schließt bei Verdacht aus.

Im Zweifelsfall kläre die Teilnahme vorher mit deinem Arzt ab. DSC führt keine medizinische Prüfung durch und ist auf deine ehrliche Selbstauskunft angewiesen.

2.2 Sicherheit und Ausrüstung

  • Schwimmweste ist während der gesamten Aktivität Pflicht – ohne Ausnahme.
  • Helm ist Pflicht, wo von DSC vorgesehen.
  • Die Sicherheitseinweisung ist vor der ersten Fahrt verpflichtend. Wer sie nicht erhalten hat, fährt nicht.
  • Den Anweisungen des DSC-Personals ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
  • Der zugewiesene Wassersportbereich darf nicht verlassen werden.

2.3 Jetski-Selbstfahrer

Für das eigenständige Führen eines Jetskis ist ein gültiger Binnenführerschein vorzulegen. Ohne Vorlage ist nur die Mitfahrt mit unserem Skipper möglich.

2.4 E-Foil

Mindestalter 14 Jahre, Mindestgewicht ca. 40 kg, Schwimmkenntnisse Voraussetzung. Die Teilnahme an einer Einweisung wird dringend empfohlen.

2.5 Minderjährige Teilnehmer (unter 18 Jahren)

  • Die Teilnahme ist nur mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Teilnahmeerklärung möglich.
  • Der Erziehungsberechtigte muss während der gesamten Aktivität vor Ort anwesend und erreichbar sein.
  • Der Erziehungsberechtigte entscheidet eigenverantwortlich, welche Aktivität für sein Kind geeignet ist. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Risiken kennt, die körperliche und gesundheitliche Eignung seines Kindes beurteilt hat und die Teilnahme für angemessen hält.
  • Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer verbleibt außerhalb der eigentlichen Fahrt beim Erziehungsberechtigten.
  • DSC kann die Teilnahme eines Kindes jederzeit ablehnen, wenn nach Einschätzung des Personals Zweifel an der Eignung bestehen.

2.6 Ausschank alkoholischer Getränke

Für die Abgabe alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wir kontrollieren im Zweifel den Ausweis. Nach dem Konsum von Alkohol ist keine Teilnahme an Wassersport-Aktivitäten mehr möglich.


3 · Ausschluss von der Teilnahme

DSC ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit und ohne Erstattung des gezahlten Entgelts von der Teilnahme auszuschließen, wenn:

  • der Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss besteht,
  • Anweisungen des Personals nicht befolgt werden,
  • die Sicherheitseinweisung missachtet wird,
  • Schwimmweste oder Helm abgelegt werden,
  • Angaben in der Teilnahmeerklärung unrichtig sind,
  • sich der Teilnehmer oder Dritte durch sein Verhalten gefährden,
  • der Teilnehmer sich gegenüber Personal oder anderen Gästen aggressiv oder respektlos verhält.

Der Ausschluss liegt im pflichtgemäßen Ermessen des DSC-Personals. Ein Anspruch auf Erstattung, Ersatzleistung oder Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht. Das Hausrecht bleibt unberührt.


4 · Haftung

4.1 Haftung von DSC

DSC haftet unbeschränkt:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DSC, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DSC, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • soweit eine Garantie übernommen wurde oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.

Für sonstige Schäden – insbesondere Sach- und Vermögensschäden – haftet DSC nur bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet DSC nicht für:

  • sportartimmanente Risiken im Sinne von Ziffer 1 dieser Bedingungen,
  • Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Teilnehmers,
  • Schäden durch Missachtung der Sicherheitseinweisung oder der Anweisungen des Personals,
  • Schäden durch Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die uns nicht mitgeteilt wurden,
  • Schäden durch das Verhalten anderer Teilnehmer oder Dritter,
  • Schäden durch höhere Gewalt, Wetterumschwung, Hochwasser, Strömung, Treibgut oder Fremdverkehr auf dem Wasser.

4.2 Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände

Für mitgebrachte Gegenstände – insbesondere Handys, Uhren, Schmuck, Brillen, Kleidung, Taschen – wird keine Haftung übernommen, weder für Verlust noch für Beschädigung, weder auf dem Wasser noch am Ufer. Wertsachen bitte nicht mit aufs Wasser nehmen.

4.3 Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer haftet für Schäden an Ausrüstung, Booten und Gerät sowie für Schäden Dritter, die er schuldhaft verursacht – insbesondere durch:

  • Missachtung der Sicherheitseinweisung oder der Anweisungen des Personals,
  • unsachgemäße oder grob fahrlässige Handhabung des Materials,
  • unrichtige Angaben in der Teilnahmeerklärung,
  • Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Normale Gebrauchsspuren und Verschleiß gehen zulasten von DSC.

4.4 Versicherung

Für die Fahrten mit unseren Booten besteht eine Insassenunfallversicherung. Darüber hinaus ist DSC betriebshaftpflichtversichert. Der Abschluss einer eigenen Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen und ist nicht Bestandteil des Entgelts.


5 · Ausfall, Absage und Änderungen

DSC kann Fahrten aus Sicherheitsgründen jederzeit absagen, verschieben oder abbrechen – insbesondere bei Gewitter, Sturm, Starkregen, Hochwasser, starker Strömung, technischem Defekt, behördlicher Anordnung oder sonstigen Gefahrenlagen.

Bei einer Absage durch DSC erhältst du für den ausgefallenen Slot einen Gutschein in Höhe des gezahlten Entgelts, einlösbar bei DSC. Auf ausdrücklichen Wunsch erstatten wir stattdessen den Betrag zurück.

Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Ersatz von Anfahrtskosten, entgangener Freizeit, Übernachtungskosten oder sonstigen Folgeschäden – bestehen nicht.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät, Boot, eine bestimmte Uhrzeit oder eine bestimmte Person als Fahrer besteht nicht. Slots können sich verschieben.


6 · Foto- und Videoaufnahmen

Auf der Teilnahmeerklärung kann der Aufnahme und Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial widersprochen werden.

Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit formlos widerrufbar (donausportbootcharter@gmail.com). Ohne Einwilligung ist die Teilnahme selbstverständlich trotzdem möglich.

Bei minderjährigen Teilnehmern entscheidet der Erziehungsberechtigte.

Bitte beachte: Bei einer öffentlichen Veranstaltung sind Aufnahmen durch andere Gäste nicht auszuschließen. Darauf hat DSC keinen Einfluss.


7 · Datenschutz

Die auf der Teilnahmeerklärung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung, zur Sicherstellung der Erreichbarkeit im Notfall und zur Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten verarbeitet.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht – ausgenommen an Versicherungen, Behörden oder Rettungsdienste, soweit dies im Schadens- oder Notfall erforderlich ist.

Die Teilnahmeerklärungen werden für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Verantwortlich: Donau Sportboot Charter UG · donausportbootcharter@gmail.com


8 · Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Donau Sportboot Charter UG donausportbootcharter.de · donausportbootcharter@gmail.com

Diese Bedingungen liegen am Verkaufsstand vollständig zur Einsicht aus.